Honorar nach Vereinbarung, als Richtwert sind 120 Euro pro Therapie-Einheit (50min) zu veranschlagen
Bei höherer Wochenfrequenz im Zuge einer Psychoanalyse werden wir einen individuellen Tarif vereinbaren.
Ein begrenztes Kontingent an Plätzen mit Sozialtarif halte ich für Personen frei, die wenig oder kein Einkommen haben.
Die Beantragung eines Kostenzuschuss durch die Krankenkassen ist möglich. Bitte bringen sie dafür eine Überweisung durch ihren Hausarzt zur ersten Stunde mit.
Sie können Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.
Bei Terminabsagen oder Terminänderungen ersuche ich um ehestmögliche Kontaktaufnahme. Jedenfalls aber 48h vorher. Ohne Absage wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Psychotherapeutische Behandlung ist laut § 6 (1) Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.